Der kleine "Waldknigge" für Waldbesucher


"Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird"
§ 37 (1) Waldgesetz für Baden-Württemberg



Der Besuch des Waldes ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Naturfreunde sind willkommene Gäste. Es sollte aber bedacht werden, dass es immer einen Waldeigentümer gibt und fremdes Eigentum betreten wird. Deshalb und dem Wald zum Wohle sollten einige Regeln beachtet werden.



Gefahren des Waldes

Der Wald hat verschiedene Funktionen. Eine davon ist, den Menschen Erholung und Entspannung zu bieten. Die Wälder mitsamt ihren Freizeiteinrichtungen und Wegen werden dafür von den Forstämtern gepflegt und in Stand gehalten. Trotzdem lassen sich dadurch nicht alle Gefahren im Wald vermeiden. Durch einfache Vorsorgemaßnahmen kann das Risiko jedoch vermindert werden. Auf folgende Risiken wollen wir aufmerksam machen: